Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Die Ausübung des Mountainbike- und Radcross-Sports ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Der Sport wird im Freien betrieben, so dass sich die Gegebenheiten laufend ändern. Um eine unfallfreie Sportausübung sicherzustellen, sind Vorsicht beim Befahren der Strecke sowie Rücksichtnahme nicht nur gegenüber den anderen Radsportlern, sondern aller Nutzer der gesamten Sportanlage und der Natur unerlässlich. Den Nutzungsbedingungen ist deshalb Folge zu leisten.

1. Auf der Strecke des Bikeparks Ober-Ramstadt dürfen grundsätzlich nur die gekennzeichneten Bahnen in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung genutzt werden. Aus Rücksichtnahme und aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Geländes außerhalb der gekennzeichneten Bereiche unzulässig. Dies gilt ganz besonders für alle anderen Sportanlagen, wie Kunstrasenplatz, Laufbahn und umlaufender Pflasterbereich.

2. Das Befahren der Strecke ist nur während der Öffnungszeiten und bei Anwesenheit der Streckenaufsicht/Übungsleiter gestattet. Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage www.bikepark-oberramstadt.de veröffentlicht. Witterungsbedingt können Teile oder die ganze Strecke gesperrt werden.

3. Die Nutzung der Radsportstrecke ist kostenpflichtig. Die aktuell gültigen Eintrittsentgelte sind auf der Homepage www.bikepark-oberramstadt.de veröffentlicht.
Eintrittsbuchungen sind nur über das Online-Zahlungssystem möglich.

4. Den Anweisungen der Streckenaufsicht ist sofort Folge zu leisten. Auf Nachfrage ist die Nutzungsberechtigung vorzuzeigen.

5. Das Befahren der Strecke ist nur mit einem technisch einwandfreien Fahrrad gestattet. Helmpflicht gilt für alle Nutzer. Protektoren für Ellenborgen, Knie, Brust und Rücken sowie Genickschutz werden empfohlen.

6. Das Befahren der Strecke mit elektrisch unterstützten Fahrrädern, deren Unterstützung 25 km/h übersteigt, ist verboten. Sonstige motorisch unterstützte Fahrzeuge sind nicht erlaubt

7. Zur Nutzung der Strecke sind nur Personen berechtigt, die über entsprechende körperliche und mentale Voraussetzungen verfügen. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist verboten.

8. Die Nutzer sind verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand sowie eine der Strecke, den jeweiligen Bedingungen und den eigenen Fähigkeiten angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Auf der Strecke darf nicht angehalten werden. Nach einem Sturz ist die Strecke unmittelbar zu räumen. Beim Kreuzen von Wegen und vor den Bremsschikanen an den Streckenenden ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. An Kreuzungspunkten auf der Strecke gilt rechts vor links. Außerhalb des Bikepark-Areals gilt die StVZO.

9. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich erste Hilfe zu leisten und bei Bedarf der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist der Meldepunkt mitzuteilen und, wenn möglich, diesen einzuweisen.

10. Der Nutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken, insbesondere gegenüber dem Risiko der Haftpflicht selbst Sorge zu tragen.

11. Schäden an der Strecke sind unmittelbar nach dem Bekanntwerden unter Angabe von Ort und Art dem Streckenpersonal/Übungsleiter zu melden.

12. Reparaturen erfolgen ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal.

13. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf und den Hindernissen sind untersagt und nur durch autorisiertes Fachpersonal gestattet.

14. Das Betreten und Begehen der Strecke ist nur für die vorgesehenen sportlichen Zwecke erlaubt. Außenstehende, wie Zuschauern und Personen mit ungeeigneten Schuhen, z. B. Stollenschuhe, ist das Betreten verboten. Zum einen besteht Unfallgefahr/Lebensgefahr, zum anderen wird die Strecke beschädigt.

15. Jede Verschmutzung der Radsport-Strecke und des umliegenden Geländes ist unzulässig. Abfälle jeder Art sind mitzunehmen oder in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.

16. Unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer (z. B. durch Lärm) sind zu vermeiden.

17. Haftungsausschluss

Die Nutzung der Radsportstrecke erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Nutzer akzeptieren, dass es trotz sachgemäßer Nutzung und regelmäßiger Wartung der Strecke zu Stürzen und Schäden kommen kann. Die Nutzer haben den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu befahren und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie den Anforderungen gewachsen sind. Der Betreiber haftet nicht für entstehende Schäden bei Nutzung der Strecke. Die Nutzer haften für selbst verschuldete Schäden an Dritten. Dazu zählen Personen- und Sachschäden. Die Vereinbarung des Haftungsausschlusses gegenüber dem Betreiber wird mit der Nutzung der Strecke von allen Beteiligten akzeptiert und wirksam. Der Betreiber behält sich das alleinige Recht vor, den Betrieb abzuändern, einzuschränken oder abzubrechen, wenn auftretende Umstände dies notwendig machen.

Eine Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss als auch strafrechtlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinweis

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(Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Darmstadt VR 3095 Steuer-Nr. ## Finanzamt Darmstadt)Vertreten durch den

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