Datenschutz

Datenschutzordnung der Radsportgemeinschaft 02/10 Ober-Ramstadt e. V.
als Anlage zur Satzung

Allgemein Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen
Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien ist der Vorsitzende.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds
gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben
(Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der
Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 1 DS-GVO).

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Geschlecht
• Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort)
• Geburtsdatum
• Kommunikationsdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Bankverbindung
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen Speicher gesichert, welcher durch
technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen über Personen werden von dem Verein nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur
Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene
Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Der Verein informiert seine Mitglieder regelmäßig über seine Aktivitäten per E-Mail. Ein Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung zur Nutzung seiner E-Mail-Adresse
widerrufen. Nach Eingang des Widerspruchs unterbleibt die elektronische Übermittlung von Informationen.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt eines Mitglieds werden alle gespeicherten Daten maximal zwei Jahre archiviert. Diese Daten
werden ebenfalls durch geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme
Dritter geschützt und dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Die die Kassenverwaltung des Vereins betreffenden personenbezogenen Daten werden gemäß den
steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der Wirksamkeit des Austritts aufbewahrt. Danach
werden auch diese Daten gelöscht.

Übermittlung von Daten

Der Verein arbeitet zum Zwecke der Einziehung der Mitgliederbeiträge mit der Volksbank DarmstadtSüdhessen e. G. zusammen. Im Rahmen des Lastschrifteinzugs der Beiträge müssen die Bankverbindungen
an das Geldinstitut übermittelt werden. Dies erfolgt passwortgeschützt durch den Vorsitzenden und/oder
Rechner.
Weitere Datenübermittlungen erfolgen an die Dachverbände, wie den Hessischen Radfahrerverband und
Bund deutscher Radfahrer, soweit dies zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich ist.

Pressearbeit

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie anderen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein Fotos
und personenbezogene Daten von Mitgliedern auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten zur
Veröffentlichung an die Presse. Die Daten beschränken sich dabei auf Vor- und Zunamen,
Vereinszugehörigkeit und Funktion im Verein.
Ein Mitglied kann jederzeit, sinnvollerweise bereits bei der Aufnahme, gegenüber dem Vorstand die
Einwilligung zur Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Nach Eingang des
Widerspruchs werden die Fotos, soweit möglich (wie z. B. von der Homepage), entfernt.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Eine Weitergabe von Mitgliedsdaten erfolgt nur an Vorstandsmitglieder im Rahmen ihrer Funktion und zur
Erfüllung ihrer Aufgaben. Gleiches gilt für Übungsleiter im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Darüber hinaus ist eine Weitergabe nur zulässig, wenn das betroffene Mitglied einer Weitergabe vorher
zugestimmt hat.

Auskunftsrecht

Jedes Mitglied hat im Rahmen der DS-GVO das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
Daten, den Empfänger von Datenübermittlungen und den Zweck der Speicherung sowie das Recht auf
Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende
Datenverarbeitung oder -nutzung ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu
verpflichtet ist oder eine Einwilligung vorliegt.

Hinweis auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der
hessische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Verfügung
Die Beschwerde kann unter https://datenschutz.hessen.de/service/beschwerde per E-Mail eingereicht
werden.

Bekanntgegeben als Anlage der Einladung zur Mitgliederversammlung vom 18.02.2019
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 15.03.2019